Musikschule Krieglach für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung - mit Öffentlichkeitsrecht Bürstadtstraße1, A-8670 Krieglach / Steiermark, Dir. Mag. Rudolf Zangl, Tel. 03855 / 23 56

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Musikschule Krieglach    613510

für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung    mit Öffentlichkeitsrecht

A-8670 Krieglach, Bürstadtstraße 1-3

Tel.: 03855/2356,  Fax.: 03855 2356-19, E-Mail: musikschule.krieglach@twin.at

 

Derzeit gültige Schulkostenbeiträge   2011/12  

 

 

 

Schulkostenbeiträge  (Tarife): 

Der Schulkostenbeitrag für ordentliche Schüler pro Hauptfach beträgt              

Jahresbeitrag                    EUR   380,--       / Schüler

                                                                 EUR   739,--        / Erwachsene

 

Erwachsenenregelung:

Als Erwachsene im Sinne der Tarifordnung werden MusikschülerInnen definiert, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe besitzen. Erwachsene, die den Großteil ihrer Musikschulausbildung als Jugendliche absolviert haben, sind bis zur lehrplanmäßigen Beendigung dieser Ausbildung von der oben genannten Erwachsenenregelung ausgenommen, jedoch längstens bis zur Erreichung des 27. Lebensjahres.

 

 

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Der Schulkostenbeitrag für ordentliche Schüler in der Grundschulung beträgt

                        (musik. Früherziehung, musik. Grundschulung und    

                        Klassenunterricht, 6 – 12 Schüler in einer Gruppe) 

Jahresbeitrag                    EUR   186,--     

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Leihgebühren:

Gebühr Leihinstrument:   Jahresbeitrag          EUR   95,--           

 

 

 

 

Die Aufnahme in der Musikschule Krieglach gilt jeweils für ein Schuljahr und ist eine Abmeldung von der Musikschule Krieglach während des Schuljahres nicht  möglich.

 

Der Schulkostenbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Eine Kürzung dieses Jahresbeitrages (Krankheit, Berufschule ...) ist nicht möglich.

(Diese Beiträge werden vom Marktgemeindeamt Krieglach in 3 Teilbeträgen vorgeschrieben: September-Dezember 2011 Jänner-März und April-Juni 2012).

 

Eine sozial gestaffelte Ermäßigung des Schulkostenbeitrags ist mittels Ansuchen an das Land Steiermark möglich. Richtlinien für die Schulgeldermäßigung und Formulare zum Ansuchen sind im Sekretariat der Musikschule Krieglach oder bei den einzelnen Musiklehrern  erhältlich.

 

Es besteht auch die Möglichkeit eines Abbuchungsauftrages – monatlich oder nach Fälligkeit der Vorschreibung – Formulare sind bei den Musiklehrern, oder im Sekretariat der Musikschule Krieglach erhältlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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